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Ihr zuverlässiger und unabhängiger
KFZ-Sachverständiger & Unfallschaden-Gutachter

Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren

Als freier KFZ-Sachverständiger erstelle ich für Sie professionelle Gutachten für unfallbeschädigte Fahrzeuge.

Vertrauen Sie nicht auf die Versicherungen!

Überlassen Sie Ihren Schaden nicht einfach den Versicherungen - weder der eigenen und noch weniger der gegnerischen!
Sie denken, die Versicherungen werden das schon untereinander regeln!? Dann verspreche ich Ihnen, dass Sie am Ende draufzahlen!
Vertrauen Sie also nicht blind auf die Versicherungen, denn diese beschäftigen eigene oder beauftragen spezialisierte Gutachter und Rechtsanwälte. Deren einziger Auftrag ist es, Ihren Schaden so günstig wie möglich (für die Versicherung) zu regulieren!
Beim Haftpflichtschaden - also einem von Ihnen unverschuldeten Unfall - wird die gegnerische Versicherung versuchen, die Ihnen zustehende Schadensumme zu drücken, indem Sie Ihnen bestimmte Leistungen, Ersatzteile, Reparaturen oder Lackierarbeiten vorenthält oder herausrechnet.
Und wenn Sie im Falle einer Teilschuld ausschließlich Ihre eigene Versicherung zur Schadenregulierung heranziehen, dann stehen dieser bei der Vollkasko ebenfalls vertragliche Kürzungsmöglichkeiten zu - von den Kosten Ihrer Selbstbeteiligung und dem gegnerischen Schaden ganz zu schweigen!

Kontaktieren Sie mich daher bitte auch im Fall, dass Sie eine Teilschuld an dem Unfall tragen. Ich unterstütze Sie gern mit meinem Wissen und Netzwerk, um Ihren Schaden zu minimieren und Ihnen am Ende viel Geld zu sparen.
Ich berate Sie gerne, unverbindlich und kostenlos.

Als Geschädigter steht Ihnen - selbst im Falle einer Teilschuld - per Gesetz das Recht auf einen Sachverständigen und einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl für die Wahrung Ihrer Interessen zu!
Und das Beste: Es kostet Sie nichts! Gutachter und Rechtsanwalt werden von der Versicherung des Unfallgegners bezahlt!

Das sollten Sie wissen

Dies geht aus nachfolgend zitierten bzw. sinngemäß zusammengefassten Urteilen und/oder Gesetzen hervor.

§249 (1) BGB - Art und Umfang des Schadenersatzes:
"Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre."
Das bedeutet: Bei einem Haftpflichtschaden ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Geschädigte ist so zu stellen, wie wenn der Unfall nicht eingetreten wäre.

Urteil des OLG Frankfurt 22 U 171/13 vom 02.12.2014:
"(…) Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen.
Gerade die immer unüberschaubaren Entwicklungen der Schadenpositionen und der Rechtsprechung zu Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln (…)"

BGH-Urteil VI ZR 45/19 vom 29.10.2019:
"(…) darf aber auch und gerade der mit der Schadenabwicklung von Verkehrsunfällen vertraute Geschädigte vernünftige Zweifel daran haben, dass der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer ohne weiteres seiner Ersatzpflicht nachkommen wird (…) macht den Fall selbst bei Eindeutigkeit des Haftungsgrundes nicht zu einem einfach gelagerten und schließt deshalb die Erforderlichkeit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes nicht aus (…)"

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Ingenieurbüro Loefflad - Unfallschaden-Gutachter

Darum sollten Sie unbedingt einen Gutachter beauftragen

  • Als Geschädigter steht Ihnen ab der Bagatellgrenze von ca. 1.000 Euro gesetzlich ein KFZ-Sachverständiger zu - ebenso wie ein Verkehrsanwalt!
  • Die Versicherung des Unfallgegners wird eigene Anwälte und Gutachter nutzen, um ihren eigenen Schaden zu mindern!
  • Schnellere Abwicklung durch Gutachter-unterstützes, anwaltliches Schaden-Management!

→ Vermeidung von Fallstricken!
→ Weniger Aufwand und Ärger für Sie!

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Ihre Benefits

Symbol - Zeitnahe Begutachtung

Zeitnahe Begutachtung

Symbol - Einschätzung der Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs

Einschätzung der Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs

Symbol - Geringere Gefahr für Rechtsstreitigkeiten

Geringere Gefahr für Rechtsstreitigkeiten

Symbol - Höhere Schadensleistung der gegnerischen Versicherung

Höhere Schadensleistung der gegnerischen Versicherung

Symbol - Keine Probleme beim Verkauf des Fahrzeugs

Keine Probleme beim Verkauf des Fahrzeugs

Symbol - Weniger Probleme mit der eigenen Versicherung - insbesondere bei Teilschuld

Weniger Probleme mit der eigenen Versicherung - insbesondere bei Teilschuld

Meine Dienstleistungen im Überblick

Ingenieurbüro Loefflad - Unfall-/ Schadengutachten bei unverschuldeten Haftpflichtschäden

Unfall-/ Schadengutachten bei unverschuldeten Haftpflichtschäden

Ingenieurbüro Loefflad - Beratung bei Teilschuld und Gutachten-Erstellung im Rahmen des Quotenvorrechts bei Vollkasko

Beratung bei Teilschuld und Gutachten-Erstellung im Rahmen des Quotenvorrechts bei Vollkasko

Ingenieurbüro Loefflad - Kurzgutachten / Kostenvoranschläge

Kurzgutachten / Kostenvoranschläge

Ingenieurbüro Loefflad - Wertermittlung von Leasing-Fahrzeugen für Ankauf / Verkauf / Übernahme

Wertermittlung von Leasing-Fahrzeugen für Ankauf / Verkauf / Übernahme

Ingenieurbüro Loefflad - Wertgutachten für Young- & Oldtimer

Wertgutachten für Young- & Oldtimer

Einzugsgebiet

Für die Fahrzeug-Besichtigung und Schaden-Aufnahme komme ich gern zu Ihnen oder Ihrer Werkstatt in einem Umkreis von bis zu 50 Kilometer rund um Speyer und Germersheim.

Ingenieurbüro Loefflad - Einzugsgebiet
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Ingenieurbüro Loefflad - Bild über mich

Über mich

Vor mehr als 50 Jahren erblickte ich in Nördlingen im Donau-Ries das Licht der Welt als bayerischer Schwabe.
Meine Lebensreise führte mich bis heute an verschiedene Orte in Süd-Deutschland und so bin ich vor ein paar Jahren der Liebe wegen in der schönen Vorderpfalz angekommen.

Ich freue mich darauf, Ihnen mit meinem Wissen und meiner Erfahrung zur Seite stehen zu dürfen.

Meine Kompetenzen basieren auf einer gründlichen Ausbildung, anspruchsvollen Studiengängen und umfassender Berufserfahrung:

  • Diplom-Ingenieur (FH) Fahrzeugtechnik
  • Technischer Redakteur (FH)
  • Kraftfahrzeug-Mechaniker PKW & LKW
  • Mehr als 20 Jahre Berufserfahrung im Kundendienst bei Mercedes-Benz
  • KFZ-Sachverständiger (CCA-geprüft)
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Ingenieurbüro Loefflad - Unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren

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